RELAX. WE CARE.
Immobilienkaufberatung Mallorca
C/ Llorenç Vicens 3, 07002 Palma
Tel: +34 971 74 73 72
Concept-Baugutachter Mallorca
Büro München
TEL: +49 (0)89 / 20 70 42 780
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Immobilienkaufberatung und Gutachtertätigkeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
1.1. Die Rechtsbeziehung des Sachverständigen zu seinem Auftraggeber bestimmt sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.
1.2. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn sie der Sachverständige ausdrücklich und schriftlich anerkennt.
2. Auftrag
2.1 Die Annahme des Auftrages sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Sachverständigen.
2.2 Gegenstand des Auftrages ist jede Art gutachterlicher Tätigkeit wie Feststellung von Tatsachen, Darstellung von Erfahrungssätzen, Ursachenermittlung, Bewertung von Überprüfungen. Diese Tätigkeit kann auch im Rahmen schiedsgutachterlicher Tätigkeit ausgeübt werden.
2.3 Gutachtenthema und Verwendungszweck sind bei Auftragserteilung schriftlich festzulegen.
3. Durchführung des Auftrages
3.1 Der Auftrag ist entsprechend den für einen Sachverständigen gültigen Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
3.2 Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, kann der Sachverständige nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gewährleisten.
3.3 Der Sachverständige erstattet seine gutachterliche Tätigkeit persönlich. Soweit es notwendig oder zweckmäßig ist und die Eigenverantwortung des Sachverständigen erhalten bleibt, kann sich der Sachverständige bei der Vorbereitung des Gutachtens der Hilfesachverständiger Mitarbeiter bedienen.
3.4 Der Sachverständige weist den Auftraggeber darauf hin, wenn nach seiner Auffassung die Hinzuziehung von Sachverständigen anderer Disziplinen zur sachgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch den Auftraggeber.
3.5 Im Übrigen ist der Sachverständige berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des Auftraggebers die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
3.6 Der Sachverständige wird vom Auftraggeber ermächtigt, bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen, die für die Erstellung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Falls erforderlich, ist ihm vom Auftraggeber hierfür eine besondere Vollmacht auszustellen.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber darf dem Sachverständigen keine Weisungen erteilen, die dessen tatsächliche Feststellungen oder das Ergebnis seines Gutachtens verfälschen können. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Sachverständigen alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z. B. Rechnungen, Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen. Der Sachverständige ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.
5. Schweigepflicht des Sachverständigen
5.1 Der Sachverständige unterliegt gemäß § 203 Abs. 2 Nr. 5 StGB einer mit Strafe bewehrten Schweigepflicht. Dementsprechend ist es ihm auch vertraglich untersagt, das Gutachten selbst oder Tatsachen oder Unterlagen, die ihm im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit anvertraut worden oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatschen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus.
5.2 Diese Schweigepflicht gilt auch für alle im Betrieb des Sachverständigen mitarbeitenden Personen. Der Sachverständige hat dafür zu sorgen, dass die Schweigepflicht von den genannten Personen eingehalten wird.
5.3 Der Sachverständige ist zur Offenbarung, Weitergabe oder eigenen Verwendung der bei der Gutachtenerstattung erlangten Kenntnis befugt, wenn er aufgrund von gesetzlichen Vorschriften dazu verpflichtet ist oder sein Auftraggeber ihn ausdrücklich und schriftlich von der Schweigepflicht entbindet.
6. Urheberrechtsschutz
6.1 Der Sachverständige behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.
6.2 Insoweit darf der Auftraggeber das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.
6.3 Eine darüberhinausgehende Weitergabe des Gutachtens an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder Textkürzung ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Einwilligung des Sachverständigen gestattet.
6.4 Eine Veröffentlichung des Gutachtens bedarf in jedem Fall der Einwilligung an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder Textkürzung ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Einwilligung des Sachverständigen gestattet.
7. Kündigung
7.1 Auftraggeber und Sachverständiger können den Vertrag vor der Fertigstellung des Gutachtens jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
7.2 Wichtige Gründe, die den Sachverständigen zur Kündigung berechtigen, sind insbesondere Verweigerung der notwendigen Mitwirkung des Auftraggebers; Versuch unzulässiger Einwirkung des Auftraggebers auf den Sachverständigen, die das Ergebnis des Gutachtens verfälschen kann; wenn der Auftraggeber in Schuldnerverzug gerät , wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall gerät; wenn der Sachverständige nach Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur Erledigung des Auftrages notwendige Sachkunde fehlt.
7.3 Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.
7.4 Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der Sachverständige zu vertreten hat, so steht ihm eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Teilleistungen zu.
7.5 In allen anderen Fällen behält der Sachverständige den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 40 % des Honorars für die vom Sachverständigen noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.
8. Teilunwirksamkeit
8.1 Sollten einzelne meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
9. Hinweis zum Datenschutz
9.1 Der Auftraggeber erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden, dass die Daten gemäß Datenschutzgesetz elektronisch gespeichert und anonymisiert zu statistischen Zwecken weiterverarbeitet bzw. anonymisiert weitergegeben werden dürfen. Der Sachverständige versichert, dass in keinem Falle Rückschlüsse auf die Daten des Grundstücks oder auf persönliche Daten des Auftraggebers oder des Eigentümers möglich sind.
10. Haftung
10.1 Der Sachverständige haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder seine Mitarbeiter die Schäden durch ein mangelhaftes Gutachten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dieses gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen.
10.2 Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistung werden dadurch nicht berührt. Schadensersatzansprüche, die keiner kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist unterliegen, verjähren nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang des Gutachtens beim Auftraggeber.
11. Zahlungen bei Objekten in Deutschland
11.1 Gutachter- bzw. Ortstermine an Objekten in Deutschland werden ohne Vorkasse ausgeführt.
11.2 Schriftliche Gutachten, Mängelprotokolle, schriftliche Wertermittlungen, für Objekte in Deutschland, werden jedoch nur gegen Vorkasse bzw. gegen vollständige Bezahlung der Auftragssumme ausgehändigt.
11.3. Schriftliche Gutachten, Mängelprotokolle, schriftliche Wertermittlungen, usw. dürfen gegenüber Dritten nur verwendet werden, wenn diese uns gegenüber vollständig bezahlt sind.
12. Zahlungen bei Objekten im Ausland (nicht in Deutschland)
12.1 Gutachter- bzw. Ortstermine an Objekten im Ausland (nicht in Deutschland), werden nur gegen eine Abschlagszahlung als Vorkasse (in der Regel 50% der Auftragssumme) ausgeführt.
12.2 Schriftliche Gutachten, Mängelprotokolle, schriftliche Wertermittlungen, für Objekte im Ausland und/oder bei Auftraggebern, welche ihren Sitz im Ausland haben (d.h. nicht in Deutschland), werden nur gegen Vorkasse bzw. gegen vollständige Bezahlung der Auftragssumme ausgehändigt.
13. Fristen für die Leistungsausführung
13.1. Wenn keine Frist für die Gutachtenerstellung vereinbart ist, kann der Gutachter nicht im Verzug bei der Gutachtenerstellung geraten bzw. sich nicht im Verzug befinden. Nur von uns schriftlich zugesagte Termine zur Leistungserbringung sind verbindlich.
13.2. Sollte aufgrund "höherer Gewalt", wie Arbeitsüberlastung, aufgrund von Gutachtenerstellungen mit vereinbarten Fristen Dritten gegenüber, usw. eine kurzfristige Gutachtenbearbeitung nicht möglich sein, so übernimmt der Gutachter keine Haftung für zu einem späteren Zeitpunkt, als ursprünglich geplant, zugestellte schriftliche Gutachten, Mängelprotokolle, schriftliche Wertermittlungen, usw..
14. Allgemeiner Hinweis zur Verwendung der Gutachten im Ausland (nicht in Deutschland)
14.1 Die erstellten Gutachten, gutachterlichen Stellungnahmen, Immobilienkaufberichte, Baucontrollingberichte, Beweissicherungsgutachten sind nur für den privaten Gebrauch und für den Gebrauch vor deutschen Gerichten geeignet, d.h. wir haben keine Zulassung vor ausländischen Gerichten, wodurch die schriftlichen Gutachten, gutachterlichen Stellungnahmen, Immobilienkaufberichte, Baucontrollingberichte, Beweissicherungsgutachten, usw. nicht vor ausländischen Gerichten anerkannt werden. Diese Problematik müssen Sie im Einzelfall mit Ihrem Rechtsbeistand klären.
14.2 Die von uns erstellten Gutachten, gutachterlichen Stellungnahmen, Immobilienkaufberichte, Baucontrollingberichte, Beweissicherungsgutachten, usw. für Objekte im Ausland werden standardmäßig in deutscher Sprache erstellt. Gegen Aufpreis können die erstellten Gutachten, gutachterlichen Stellungnahmen, Immobilienkaufberichte, Baucontrollingberichte, Beweissicherungsgutachten, usw. in die entsprechende ausländische Sprache übersetzt werden.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Der Erfüllungsort von Aufträgen ist nicht der Ort des Gerichtsstandes, dies ist immer der Hauptsitz des Sachverständigen.
Judikative: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt: Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieser Internetseite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwalts zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichem oder mutmaßlichem Willen und würde damit einen Verstoss gegen das UWG wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Immobilienbetreuung
01. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, die wir mit den Kunden abschließen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit. Diese Geschäftsbedingungen gelten mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit der Erfüllung der Leistungen als angenommen. Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
02. Angebot/Vertragsabschluss: Auf Anfrage hin erstellen wir ein unverbindliches, freibleibendes Angebot. Sofern gewünscht, findet zuvor ein Kennenlern-Gespräch am Objekt des Kunden statt. Bei diesem Gespräch wird gemeinsam das vom Kunden gewünschte Leistungsspektrum besprochen.
03. Vertragsgegenstand: Gegenstand des Vertrages ist das jeweilige Leistungsverzeichnis und die darin enthaltenen Preise. Das Leistungsverzeichnis ist wesentlicher Vertragsbestandteil. Über das Leistungsverzeichnis hinausgehende angeordnete Arbeiten werden gesondert verrechnet. Wir sind berechtigt, im Notfall Dritte zwecks Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu beauftragten. Der Kunde ist hierüber zu informieren. Wir erhalten für die Dauer des Vertrages Hausrecht. Dieses berechtigt uns, Zutritt nur den Personen zu gestatten, die zuvor mit dem Kunden besprochen worden sind. Bei notwendigen Diensten Fremder (z. B. Handwerker) werden diese unter Beaufsichtigung eingelassen.
04. Wir erhalten alle erforderlichen Schlüssel für das maßgebliche Objekt. Nachschlüssel dürfen nicht angefertigt werden; für den Verlust der erhaltenen Schlüssel haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit, ebenso für dadurch eventuell notwendige Schlossersatzkosten. Sofern eine Schlüsselübergabe nicht persönlich, sondern z. B. durch Einwurf in den Briefkasten erfolgt, entfällt jegliche Haftung. Zusätzliche Kosten für Schlüsselübergaben werden gesondert berechnet. Verlorene Schlüssel werden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
05. Der Kunde hat alle zur Durchführung des Vertrages notwendigen Hilfsmittel, wie z. B. technische Beschreibungen, Werkzeuge, Tierfutter, Pflanzennahrung etc. kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt, die notwendigen Hilfsmittel auf Kosten des Kunden zu beschaffen. Sollten durch die Nichtbereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel Schäden zulasten des Kunden entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung. Der Kunde hinterlässt eine Adresse/Telefonnummer, unter der er während seiner Abwesenheit zu erreichen ist oder benennt für den Notfall eine Vertrauensperson.
06. Vergütung/Zahlungsbedingungen
Vereinbart ist der Preis, der sich aus dem abgeschlossenen Vertrag ergibt. Ansonsten gelten die aktuellen Preise des jeweiligen Leistungsverzeichnisses.
07. Tritt der Kunde mit oder ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, so hat er folgende Stornierungskosten zu tragen:
Bis 60 Tage vor Ausführungsbeginn: ohne Zahlung
59 – 20 Tage vor Ausführungsbeginn: 25 % der Auftragssumme
19 – 1 Tag vor Ausführungsbeginn: 50 % der Auftragssumme
Fremdleistungen von uns vermittelten Firmen betrifft diese Regelung nicht, hier gelten die AGB´s der jeweiligen Firma.
08. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme zu leisten. Die restlichen 50 % werden im Laufe der Auftragsausführung „Zug um Zug“ fällig. Die Zahlung sind immer innerhalb vom 10 Tagen ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden, kann die Firma Immobilienbetreuung Mallorca SL von ihrem Leistungsverweigerungsrecht gebrauch machen. Die Firma Immobilienbetreuung Mallorca SL hat das Recht, den Vertrag zu fristlos kündigen, wenn der Kunde mit einer oder mehrerer Zahlung im Verzug ist.
09. Vertragsdauer: Verträge sind auf unbestimmte Dauer geschlossen, sofern nicht eine Befristung erfolgt. Unbefristete Verträge können mit einer Frist von 3 Monaten Brief gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
10. Geheimhaltung: Wir werden über alles, was uns im Rahmen des Vertrages zur Kenntnis gelangt ist, Stillschweigen gegenüber Dritten bewahren. Wir und der Kunde verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung persönlicher Daten.
11. Immobilienbetreuung Mallorca SL ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erbringung von Dienstleistungen oder Werkleistungen zu beauftragen. Der Kunde muss die zur Ausführung der Vertragsleistungen notwendigen Schlüssel an Immobilienbetreuung Mallorca SL gegen eine Empfangsbestätigung übergeben. Die Medien Strom, Wasser, Gas oder sonstige Materialien, welche zur Ausführung der Vertragsleistungen auf dem Grundstück, in der Immobilie, usw. notwendig sind, werden vom Kunden zur Verfügung gestellt.
12. Wettbewerbsverbot / Abwerbeverbot
Unser Kunde verpflichtet sich, keine Personen, Firmen, Dienstleister, usw., welche in unserem Auftrag an seiner Immobilie arbeiten abzuwerben und direkt zu beauftragen und/oder zu beschäftigen und dies auch nicht an anderen Objekten, wie dem Objekt des jeweiligen Vertrages. Diese Wettbewerbsverbot / Abwerbeverbot gilt nach einen Vertragsende noch für die Dauer von einem Zeitraum von 18 Monaten. Im Falle der Nichteinhaltung der Verpflichtung stehet der Firma Immobilienbetreuung Mallorca SL ein Schadensersatz in Höhe von 5.000,00 € zu.
13. Schlussbestimmungen: Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht davon berührt. Im Wege der Vertragsauslegung ist eine Regelung zu finden, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck, soweit gesetzlich zulässig, wirtschaftlich am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Firmensitz.
Términos y condiciones generales para la administración de propiedades
01. Aplicabilidad de los Términos y Condiciones Generales: Estos términos y condiciones se aplican a todos los contratos que celebramos con los clientes. Los términos y condiciones divergentes del socio contractual no son válidos. Estos términos y condiciones se aplican cuando se realiza el pedido, pero a más tardar cuando se realizan los servicios. Los acuerdos subsidiarios solo se aplican si han sido acordados por escrito.
02. Oferta/conclusión del contrato: Previa solicitud, prepararemos una oferta no vinculante, no vinculante. Si lo desea, se realizará una charla introductoria en la propiedad del cliente. Durante esta reunión, se discute la gama de servicios deseados por el cliente.
03. Objeto del contrato: El objeto del contrato es la respectiva lista de servicios y los precios allí contenidos. La lista de servicios es una parte esencial del contrato. El trabajo solicitado que vaya más allá de las especificaciones se cobrará por separado. En caso de emergencia, tenemos derecho a encargar a terceros la prestación de los servicios adeudados por contrato. El cliente debe ser informado de esto. Recibimos derechos domiciliarios por la duración del contrato. Esto nos da derecho a permitir el acceso solo a personas que hayan sido discutidas previamente con el cliente. Si se requieren servicios externos (por ejemplo, artesanos), se admitirán bajo supervisión.
04. Recibimos todas las claves necesarias para el objeto correspondiente. No se pueden hacer duplicados de llaves; Únicamente nos hacemos responsables de la pérdida de las llaves recibidas en caso de negligencia grave, así como de los costes de reposición de la cerradura que resulten necesarios. Si la entrega de llaves no es personal, sino z. B. al publicarlo en el buzón, no hay responsabilidad. Los costes adicionales por la entrega de llaves se cobrarán aparte. Las llaves perdidas están cubiertas por nuestro seguro de responsabilidad comercial.
05. El cliente dispone de todas las herramientas necesarias para la ejecución del contrato, p. B. proporcionar descripciones técnicas, herramientas, alimentos para animales, alimentos para plantas, etc. de forma gratuita. Si esto no sucede, tenemos derecho a proporcionar las herramientas necesarias a cargo del cliente. Si el cliente sufre daños por no proporcionar las ayudas necesarias, no asumimos ninguna responsabilidad. El cliente deja una dirección/número de teléfono en el que se le puede localizar durante su ausencia o designa a una persona de confianza en caso de emergencia.
06. Remuneración/Condiciones de Pago
Se acuerda el precio que resulte del contrato celebrado. En caso contrario, se aplican los precios vigentes de las respectivas especificaciones.
07. Si el cliente rescinde el contrato con o sin un motivo importante, deberá asumir los siguientes gastos de cancelación:
Hasta 60 días antes del inicio de la ejecución: sin pago
59 - 20 días antes del inicio de la ejecución: 25% del valor del pedido
19 - 1 día antes del inicio de la ejecución: 50% del importe del pedido
Este reglamento no se aplica a los servicios de terceros proporcionados por empresas intermediadas por nosotros; aquí se aplican los términos y condiciones generales de la empresa respectiva.
08. Se debe pagar un depósito del 50% del monto total al momento de la celebración del contrato. El 50% restante se adeuda en el curso de la ejecución de la orden "concurrentemente". El pago siempre vence dentro de los 10 días sin deducción después de recibir la factura. Si el cliente se retrasa en el pago, la empresa Immobilienberatung Mallorca SL puede ejercer su derecho a denegar la ejecución. La empresa Immobilienberatung Mallorca SL tiene derecho a rescindir el contrato sin previo aviso si el cliente se retrasa en uno o más pagos.
09. Duración del contrato: Los contratos se celebran por un período indefinido a menos que se imponga un límite de tiempo. Los contratos indefinidos pueden rescindirse con un preaviso de 3 meses. El derecho a la rescisión sin previo aviso no se ve afectado.
10. Confidencialidad: Mantendremos secreto frente a terceros sobre todo lo que haya llegado a nuestro conocimiento en el marco del contrato. Nosotros y el cliente nos comprometemos a tratar los datos personales de forma confidencial.
11. Immobilienberatung Mallorca SL tiene derecho a contratar subcontratistas para la prestación de servicios o trabajos. El cliente deberá entregar las llaves necesarias para la ejecución de los servicios contractuales a Immobilienberatung Mallorca SL contra acuse de recibo. Los medios de electricidad, agua, gas u otros materiales, que son necesarios para la ejecución de los servicios contractuales en la propiedad, en la propiedad, etc., son puestos a disposición por el cliente.
12. No Competencia / No Solicitación
Nuestro cliente se compromete a no robar y comisionar directamente y/o emplear a cualquier persona, empresa, proveedor de servicios, etc. que trabaje en su propiedad en nuestro nombre y a no hacerlo en otros objetos, como el Obj
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Immobilienbetreuung Mallorca S.L.
C/ Llorenç Vicens 3, 07002 Palma de Mallorca
Büro Palma Tel. +34 971 74 73 72
Mobil ES +34 664 13 22 89
Büro Deutschland
CONCEPT-Baugutachter GmbH
Baugutachter und Bausachverständige für Mallorca
Tel. +49 (0)89 / 20 70 42 780
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